Für eine Kostenerstattung durch die Grundversicherung gilt:
Erstkonsultationen und Meilensteinkontrollen müssen vor Ort in unserer Praxis in Zürich oder Bern stattfinden.
Zwischenkontrollen können weiterhin telemedizinisch erfolgen.
Ein weiterer Standort in Basel ist in Planung.
Für Selbstzahler und Diabetespatient:innen können abweichende Regelungen gelten – bitte sprechen Sie uns direkt an.