Für eine Kostenerstattung durch die Grundversicherung gilt:
Erstkonsultationen und Meilensteinkontrollen müssen vor Ort in unserer Praxis in Zürich stattfinden.
Zwischenkontrollen können weiterhin telemedizinisch erfolgen.
Weitere Standorte in Bern und Basel sind in Planung.
Für Selbstzahler und Diabetespatient:innen können abweichende Regelungen gelten – bitte sprechen Sie uns direkt an.